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GPeV unterstützt Gesetzesantrag der ÄGGF

  • pschlink
  • 18. März 2024
  • 1 Min. Lesezeit


Gemeinsam mit der Partnerorganisation GSAAM unterstützt die GPeV den Antrag der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF) zur Möglichmachung einer Förderung von Präventionsprojekten zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Lesen Sie hier die Nachricht der AGGF zum Thema:


Das neue Präventionsgesetz (PrävG) – ein Handlungsfeld fehlt!

Das neugefasste Gesetz soll bessere Voraussetzungen für Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und allen Lebensbereichen schaffen – und lässt bislang den Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit völlig außer Acht. Dabei betrifft dieser Bereich jedes Lebensalter quer durch alle Bevölkerungsschichten. Der Präventions- und Aufklärungsarbeit kommt hier eine entscheidende Rolle zu, um Wissen und Handlungskompetenz aufzubauen.


Doch ohne Verankerung dieses fünften Handlungsfelds im PrävG ist eine gesetzlich gebundene Förderung von Präventionsprojekten zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit nicht möglich. Damit gerät die gemeinnützige gesundheitliche Aufklärungsarbeit, die wir ebenso wie zahlreiche weitere Organisationen und Verbände täglich in Deutschland leisten, erneut ins Hintertreffen. Bislang sieht das Gesetz nur die Handlungsfelder Ernährung, Bewegung, Stressregulation und Sucht vor.


Gemeinsam mit der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF) und vielen anderen rufen wir nun die Politik mit einer Online-Petition zur Nachbesserung des PrävG auf. Bitte unterstützen Sie die Forderungen und zeichnen Sie hier: www.openpetition.de/!zympf – damit Gesundheitsbewusstsein im Bereich Sexualität keine Frage des Bildungshintergrunds bleibt, sondern zur gesellschaftlichen Basis wird. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Post mit dem Hashtag #präventionsgesetz auch in Ihren Netzwerken teilen!


Für Rückfragen und weitere Informationen besuchen Sie gerne direkt die Homepage der ÄGGF!

 
 
 

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GPeV - Gesellschaft für Prävention e.V.
Lengsdorfer Hauptstraße 38
D-53127 Bonn

VR: Amtsgericht Bonn 8855
StNr. 206/5887/1770
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE38 300 6060 1000 718 6398, BIC: DAAEDEDDXXX

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Tel.: +49 (0)228 - 97 64 97-0
Fax: +49 (0)228 - 97 64 97-7
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