Die GPeV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die GPeV ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5887/1770 vom 16.04.2024 als gemeinnützig (steuerbegünstigten Zwecken dienend) anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (gem. §§ 51 ff. AO) dient.