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Ralf Schütten

Botschafter Digitalisierung und Transformation

Ralf Schütten ist ein erfahrener und kompetenter Gründer, IT-Fachmann und Geschäftsmann, der über viele Jahre hinweg wertvolles Wissen und umfassende Kenntnisse u.a. im elterlichen Unternehmen (Sensorik & Glasfasertechnik) gesammelt hat.

In seinem Berufsleben konnte er in der Geschäftsführung bis zur Vorstandsposition sich einen umfassenden Überblick und tiefes Verständnis über Unternehmensprozesse erarbeiten. Im Jahr 2006 erhielt er den renommierten Sonderpreis CyberChampion. Diese Auszeichnung, die vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg überreicht wurde, würdigt herausragende Leistungen und Innovationen im Bereich der digitalen Wirtschaft.


Durch seine aktuelle Beteiligung an der Industrie 4.0, eine Initiative, die auf die Forschungsunion der deutschen Bundesregierung zurück geht. Durch seine Arbeit trägt er maßgeblich dazu bei, die Vision der Industrie 4.0 in die Realität umzusetzen und Deutschland als führenden Standort für fortschrittliche Produktionstechnologien zu etablieren.


In der G.P.e.V. möchte er mit seinem Wissen die Digitalisierung in vielen Prozessen wesentlich verändern bzw. positiv beeinflussen.

Ralf Schütten

Addresse

GPeV - Gesellschaft für Prävention e.V.
Lengsdorfer Hauptstraße 38
D-53127 Bonn

VR: Amtsgericht Bonn 8855
StNr. 206/5887/1770
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE38 300 6060 1000 718 6398, BIC: DAAEDEDDXXX

Kontakt

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Peter Schlink
Tel.: +49 (0)228 - 97 64 97-0
Fax: +49 (0)228 - 97 64 97-7
E-Mail:  info@gpev.eu

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Gemeinnützigkeit

Die GPeV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die GPeV ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5887/1770 vom 16.04.2024 als gemeinnützig (steuerbegünstigten Zwecken dienend) anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (gem. §§ 51 ff. AO) dient.

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