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Die ePetition von Andrea Galle und Ingo Froböse: Ein Grundrecht auf Gesundheit.

  • 30. März
  • 2 Min. Lesezeit

Mehr als die Abwesenheit von Krankheit – Gesundheit ins Grundgesetz!

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem Paradigmenwechsel. Während jährlich über 500 Milliarden Euro in die kurative Medizin – also die Reparatur bereits entstandener Schäden – fließen, bleibt die proaktive Gesundheitsförderung oft auf der Strecke. Die Statistik zeichnet ein deutliches Bild: Täglich sterben in Deutschland fast 1.000 Menschen an vermeidbaren Herz-Kreislauf-Erkrankungen; jeder fünfte junge Mensch ist von psychischen Störungen betroffen. Um dieser strukturellen Fehlentwicklung entgegenzuwirken, wurde die ePetition „Gesundheit gehört ins Grundgesetz“ ins Leben gerufen.


Die Forderung: Ein neuer Artikel 2 Absatz 3 GG

Ziel der Initiative von Andrea Galle (Vorständin der mkk - meine krankenkasse) und Prof. Ingo Froböse (Wiss. Beirat der GPeV) ist es, den Schutz und die Förderung der Gesundheit als explizite Staatsaufgabe zu definieren. Der vorgeschlagene Verfassungstext lautet:

„Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie zu schützen und zu fördern ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt.“

Warum ist das wichtig?

Eine Verankerung im Grundgesetz würde die Prioritäten staatlichen Handelns verschieben:

  • Prävention statt nur Kuration: Gesundheitspolitik wird zur Querschnittsaufgabe (Health in All Policies).

  • Strukturelle Verantwortung: Es wird anerkannt, dass Gesundheit nicht nur individuelles Schicksal ist, sondern durch Lebens- und Arbeitsbedingungen massiv beeinflusst wird.

  • Langfristige Entlastung: Ein Fokus auf Prophylaxe senkt langfristig die systemischen Kosten im Gesundheitssektor.


So können Sie unterstützen

Wir laden Sie ein, Teil dieser Bewegung für eine

gesündere Gesellschaft zu werden:

  • Informieren: Hintergründe und die Liste der Erstunterzeichnenden finden Sie unter www.gesundheitinsgrundgesetz.de.

  • Mitzeichnen: Unterstützen Sie die offizielle ePetition direkt beim Deutschen Bundestag.




  • Teilen: Nutzen Sie die bereitgestellten Social Media Kacheln auf der Petitionswebseite, um die Reichweite der Petition in Ihrem Netzwerk zu erhöhen.


Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Gesundheit nicht nur ein Privileg, sondern ein geschütztes Grundrecht für alle Bürgerinnen und Bürger wird.



 
 

Addresse

GPeV - Gesellschaft für Prävention e.V.
Lengsdorfer Hauptstraße 38
D-53127 Bonn

VR: Amtsgericht Bonn 8855
StNr. 206/5887/1770
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE38 300 6060 1000 718 6398, BIC: DAAEDEDDXXX

Kontakt

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Peter Schlink
Tel.: +49 (0)228 - 97 64 97-0
Fax: +49 (0)228 - 97 64 97-7
E-Mail:  info@gpev.eu

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Gemeinnützigkeit

Die GPeV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die GPeV ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5887/1770 vom 16.04.2024 als gemeinnützig (steuerbegünstigten Zwecken dienend) anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (gem. §§ 51 ff. AO) dient.

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