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Vision Zero Innovation Award – Jetzt Projekte einreichen

  • brouwers03
  • vor 14 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit
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Der Vision Zero Summit öffnet in diesem Jahr erneut die Türen für visionäre Projekte – und lädt engagierte Menschen dazu ein, ihre Ideen für den Vision Zero Innovation Award einzureichen. Gesucht werden Projekte, die Mut zeigen, neue Wege gehen und Patient*innen in den Mittelpunkt stellen.


Ob im Bereich der Krebsprävention, der Diagnostik oder der Unterstützung von Betroffenen: Eingereicht werden können Vorhaben, die etwas bewegen wollen und den Anspruch haben, Gesundheit verständlicher, zugänglicher oder alltagsnäher zu machen. Die Bewerbung erfolgt direkt über das Online-Formular auf der offiziellen Website des Vision Zero Summit.


Der Award bietet Menschen und Organisationen eine Plattform, die oftmals im Hintergrund Großes leisten. Er richtet sich an alle, die Verantwortung übernehmen und zeigen möchten, wie Innovation und Patient*innenorientierung zusammenwirken können – unabhängig davon, ob das Projekt groß oder klein ist, technisch oder sozial, neu gestartet oder schon etabliert.


Als GPeV unterstützen wir Initiativen, die Gesundheitschancen verbessern und neue Perspektiven eröffnen. Wettbewerbe wie dieser schaffen Aufmerksamkeit für wichtige Ideen und motivieren, Verantwortung gemeinsam zu denken. Wer etwas beizutragen hat, bekommt hier die Chance, es sichtbar zu machen.


Mehr Informationen und Einreichung:

 
 

Addresse

GPeV - Gesellschaft für Prävention e.V.
Lengsdorfer Hauptstraße 38
D-53127 Bonn

VR: Amtsgericht Bonn 8855
StNr. 206/5887/1770
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE38 300 6060 1000 718 6398, BIC: DAAEDEDDXXX

Kontakt

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Peter Schlink
Tel.: +49 (0)228 - 97 64 97-0
Fax: +49 (0)228 - 97 64 97-7
E-Mail:  info@gpev.eu

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Gemeinnützigkeit

Die GPeV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die GPeV ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5887/1770 vom 16.04.2024 als gemeinnützig (steuerbegünstigten Zwecken dienend) anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (gem. §§ 51 ff. AO) dient.

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