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GPeV auf der ZP Europe: BGM als kommunaler Gesundheitsfaktor

  • pschlink
  • 15. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit
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Unter dem Titel "Gesundheit endet nicht am Werkstor" brachte sich GPeV-Vorstandsvorsitzender Prof. (FH) Dr. Mathias Bellinghausen mit einem kleinen Plädoyer für die kommunale Gesundheitsförderung inmitten der Welt von HR und BGM auf der ZPEurope ein.


Der Corporate Citizen-Ansatz schlägt durchaus eine Brücke, und die Rolle von Unternehmen kann für den KGM-Prozess sehr gewinnbringend (für beide Seiten) sein, allein schon für das Projektmanagement und die Moderation/ Organisation: Arbeitsmigration, Koordination mit Kita, Schule, Pflege, Betriebssport, Arbeitswege etc. können alle gemeinsam und nachhaltig gedacht werden.


Es folgten tolle Gespräche im Anschluss, die grundlegende Resonanz jedoch mit Luft nach oben. Es bedarf vermutlich mehr konkreter Beispiele in diesem sehr abstrakten Ansatz des komplexen Settings Kommune. Durch die Zusammenarbeit mit dem Deutscher Städte- und Gemeindebund, dem Team von eco-partner GmbH oder in Projekten mit der IKK classic und der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse arbeitet die GPeV wir dran.


Vertiefen werden wir dies (und vieles andere) natürlich mit zahlreichen Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten Welten und Disziplinen im Rahmen der Petersberger Präventionsgepräche der GPeV am 24.11.2025 bei Bonn.



 
 

Addresse

GPeV - Gesellschaft für Prävention e.V.
Lengsdorfer Hauptstraße 38
D-53127 Bonn

VR: Amtsgericht Bonn 8855
StNr. 206/5887/1770
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE38 300 6060 1000 718 6398, BIC: DAAEDEDDXXX

Kontakt

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Peter Schlink
Tel.: +49 (0)228 - 97 64 97-0
Fax: +49 (0)228 - 97 64 97-7
E-Mail:  info@gpev.eu

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Gemeinnützigkeit

Die GPeV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die GPeV ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5887/1770 vom 16.04.2024 als gemeinnützig (steuerbegünstigten Zwecken dienend) anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (gem. §§ 51 ff. AO) dient.

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